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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Teil 2

16. September 2020Dokument 20/3622 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
MedizinwirtschaftsstrafrechtAbrechnungsbetrugPatientendatenStaatsanwaltschaftDatenschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und der Weitergabe von Unterlagen an externe Dienstleister im Rahmen von Ermittlungen gegen Ärzte wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Ärzte, Apotheker und Patienten, deren Daten im Rahmen von Ermittlungsverfahren verarbeitet werden.

🎯 Was wird gefragt?

Es werden Fragen zur Anzahl der Weitergaben von Unterlagen an externe Dienstleister, zur Einwilligung der Patienten und zur Rechtsgrundlage der Datenweitergabe gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass in den Jahren 2010 bis 2019 jährlich zwischen 142 und 569 Ermittlungsverfahren eingingen. Die Unterlagen enthielten in der Regel Patientendaten, eine Einwilligung der Patienten zur Weitergabe sei nicht erforderlich, da dies den Ermittlungszweck gefährden würde.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Weitergabe von Patientendaten ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen der Datenübermittlung verwiesen, insbesondere auf die §§ 78, 80 StPO und die Rundverfügung des Generalstaatsanwalts.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3622, Wahlperiode 20, eingereicht 16. September 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.