❓ Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und der Weitergabe von Unterlagen an externe Dienstleister im Rahmen von Ermittlungen gegen Ärzte wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ärzte, Apotheker und Patienten, deren Daten im Rahmen von Ermittlungsverfahren verarbeitet werden.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Anzahl der Weitergaben von Unterlagen an externe Dienstleister, zur Einwilligung der Patienten und zur Rechtsgrundlage der Datenweitergabe gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass in den Jahren 2010 bis 2019 jährlich zwischen 142 und 569 Ermittlungsverfahren eingingen. Die Unterlagen enthielten in der Regel Patientendaten, eine Einwilligung der Patienten zur Weitergabe sei nicht erforderlich, da dies den Ermittlungszweck gefährden würde.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Weitergabe von Patientendaten ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen der Datenübermittlung verwiesen, insbesondere auf die §§ 78, 80 StPO und die Rundverfügung des Generalstaatsanwalts.