❓ Dokument 20/3629
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie viele Gutachtenaufträge in Strafsachen von Staatsanwaltschaften und Gerichten in Hessen in den Jahren 2018 bis 2020 erteilt wurden und welche Kosten damit verbunden waren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Staatsanwaltschaften, Gerichte und die Justiz in Hessen sowie die Bürger, die in Strafverfahren involviert sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Gutachtenaufträge und den damit verbundenen Kosten in den Jahren 2018, 2019 und 2020 gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten zeigen, dass die Anzahl der Gutachtenaufträge nicht statistisch erfasst wird. Die Kosten für Gutachten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit betrugen 2018 insgesamt 42.732.295,88 €, 2019 44.985.545,97 € und bis August 2020 28.624.107,14 €.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und Kostenkontrolle im Justizsystem auf. Es gibt keine detaillierten Statistiken zu den Gutachten, was die Nachvollziehbarkeit der Ausgaben erschwert.