❓ Nachprüfungsverfahren 69 d-VK-29/2020 vor der 1. Vergabekammer des Landes Hessen beim RP Darmstadt - Beschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die überlange Verfahrensdauer im Nachprüfungsverfahren 69 d-VK-29/2020 vor der 1. Vergabekammer des Landes Hessen. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis hat Beschwerde eingelegt, da die Fristen nicht eingehalten wurden und dies den Wettbewerb beeinträchtigt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis sowie Unternehmen, die an den Vergabeverfahren teilnehmen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Gründen für die Fristverlängerungen, der Anzahl von Beschwerden über lange Verfahrensdauern in den letzten fünf Jahren und der Anzahl der jährlich eingegangenen Nachprüfungsanträge.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass mehrere anhängige Nachprüfungsverfahren und die COVID-19-Pandemie zu den Fristverlängerungen führten. In den letzten fünf Jahren gab es nur eine bekannte Beschwerde über lange Verfahrensdauern. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Nachprüfungsanträge betrug rund sieben Wochen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die überlange Verfahrensdauer den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt. Die Landesregierung nennt, dass in mehr als 50% der Fälle die Entscheidungsfrist von fünf Wochen nicht eingehalten werden konnte. Zudem sind bei den Vergabekammern insgesamt 15 Beisitzer tätig.