❓ Defizite bei der Erfassung von Altlasten durch hessische Kommunen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Defiziten bei der Erfassung von Altlasten durch hessische Kommunen. Es werden spezifische Fragen zur Datenübermittlung an die Altflächendatei sowie zur Umsetzung der Erfassungspflicht gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Kommunen, insbesondere die Städte und Gemeinden, die für die Erfassung von Altlasten verantwortlich sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den aktualisierten Datenübermittlungen an die Altflächendatei, dem Anteil nachlässiger Kommunen, der Anzahl erfasster Flächen und den Investitionen des Landes in die Sanierung von Altlasten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und festgestellt, dass die Zahl der Gemeinden, die ordnungsgemäß Daten liefern, seit 2019 gestiegen ist. Bis zum Stichtag 23.09.2020 waren 103.578 Altablagerungen und Altstandorte erfasst. Zudem wurden seit 1990 insgesamt rund 200,4 Millionen Euro in die Sanierung investiert.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat die Notwendigkeit einer verbesserten Umsetzung der Erfassungspflicht durch die Gemeinden betont. Es wurden keine Informationen zu anhängigen Gerichtsverfahren gegen Kommunen aufgrund von Defiziten bei der Altlastenerfassung angegeben.