❓ Berücksichtigung des Elternwunsches bei der Lenkungskonferenz des Schulamts für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Umsetzung des Elternwunsches bei der Vergabe von Schulplätzen im Hochtaunuskreis und Wetteraukreis. Es wird kritisiert, dass der Zweitwunsch der Eltern nicht ausreichend berücksichtigt wurde, was dem Hessischen Schulgesetz widerspricht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern im Hochtaunuskreis und Wetteraukreis.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob das Kultusministerium über den Vorgang informiert ist, ob ein Gespräch mit dem Schulamt geführt werden sollte und ob weitere ähnliche Fälle bekannt sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Kultusministerium bestätigt, dass die rechtlichen Vorgaben beachtet wurden und sieht keinen Anlass für ein Gespräch. Es sind weitere Fälle bekannt, in denen der Zweit- oder Drittwunsch der Eltern nicht berücksichtigt wurde.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller kritisieren, dass der Elternwunsch nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Das Kultusministerium verweist auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und sieht keinen Gesprächsanlass. Es wurden keine konkreten Zahlen zur Anzahl der betroffenen Schüler genannt.