❓ Dokument 20/3690
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer und Ulrike Alex thematisiert den barrierefreien Zugang zum Gesundheitssystem in Hessen und die Umsetzung von Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention. Es wird erörtert, wie die Landesregierung sicherstellt, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Gesundheitsdiensten haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen und Eltern mit Kindern, die auf einen barrierefreien Zugang zur Gesundheitsversorgung angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Umsetzung von Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention, zu den Zielen, die in Hessen erreicht wurden, und zu den Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten zu gewährleisten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung betonen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein gutes Gesundheitssystem hat, das den Zugang für alle krankenversicherten Personen gewährleistet. Es wird auf die Barrierefreiheit in Arztpraxen hingewiesen und dass keine Beschwerden über mangelnden Zugang vorliegen. Zudem werden Maßnahmen zur Sensibilisierung des medizinischen Personals und zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen erwähnt.
⚡ Einordnung
Die politische Einordnung zeigt, dass die Umsetzung der UN-BRK eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die Hessische Landesregierung hat bereits Modellregionen zur Inklusion gegründet, um die Barrierefreiheit im Gesundheitswesen weiter zu fördern.