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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/3692

16. Juli 2026Dokument 20/3692 · WP 20Hessen
Dr. Daniela Sommer
SterbehilfeSelbstbestimmtes SterbenHessenBundesverfassungsgerichtNatrium-Pentobarbital
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die Auswirkungen der Aufhebung des Paragrafen 217a StGB durch das Bundesverfassungsgericht auf die Sterbehilfe in Hessen. Es werden verschiedene Fragen zur Anwendung und den rechtlichen Rahmenbedingungen der Sterbehilfe aufgeworfen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind schwerstkranke Menschen in Hessen, die sich mit Fragen zur Sterbehilfe auseinandersetzen, sowie die Landesregierung und Institutionen der Palliativversorgung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anwendung der Sterbehilfe, zur Einschätzung der Landesregierung bezüglich der Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und zur gesetzlichen Neuregelung auf Bundesebene gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse zur Anwendung der Sterbehilfe in Hessen nach der Aufhebung des Paragrafen 217a StGB. Es wird betont, dass die Entscheidung über die Herausgabe von Natrium-Pentobarbital in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit liegt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die gesellschaftliche Debatte über Sterbehilfe und die Verantwortung der Landesregierung in der Sterbebegleitung thematisiert. Es gibt unterschiedliche Meinungen zur Sterbehilfe, und die Landesregierung setzt auf Aufklärung und Verbesserung der Palliativversorgung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3692, Wahlperiode 20, eingereicht 22. September 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.