❓ Dokument 20/3694
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Praxis der Finanzbehörden zur Überprüfung von Steuerbegünstigungen bei der Arbeiterwohlfahrt thematisiert. Es wird insbesondere auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Gemeinnützigkeit eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie die Finanzbehörden in Hessen, die die Gemeinnützigkeit prüfen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Überprüfung von Gehältern und Zuwendungen bei steuerbegünstigten Körperschaften gestellt sowie zur Anpassung der Prüfmethoden nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Finanzbehörden überprüfen regelmäßig die Einhaltung der Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen. Die Praxis zur Prüfung von Gehältern orientiert sich an den Grundsätzen der verdeckten Gewinnausschüttung. Es wurde jedoch keine Änderung der Prüfmethoden aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs festgestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Angemessenheit von Gehältern in gemeinnützigen Organisationen auf und beleuchtet mögliche Verstöße gegen das Gemeinnützigkeitsrecht. Die Diskussion um die AWO und deren Gehälter hat öffentliche Aufmerksamkeit erregt.