❓ Corona-Pandemie – Zulassung von Zuschauern zu Sportveranstaltungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Zulassung von Zuschauern zu Sportveranstaltungen während der Corona-Pandemie. Es wird nach den Bedingungen und Regelungen gefragt, die für die Einhaltung der Hygienevorschriften und die Verantwortung der Veranstalter gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Zuschauer von Sportveranstaltungen, Veranstalter, Gesundheitsämter und die allgemeine Öffentlichkeit in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Verantwortung für die Einhaltung der Hygieneregeln, zur Überwachung durch Behörden, zu Maßnahmen bei Regelverstößen und zur Haftung für mögliche Folgen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Veranstalter für die Einhaltung der Hygienekonzepte verantwortlich sind. Die Überwachung erfolgt durch Gesundheitsämter und Ordnungsämter. Bei Verstößen können Maßnahmen bis hin zu Bußgeldverfahren ergriffen werden. Die Kriterien für die Entscheidung über die Zuschauerzulassung basieren auf Infektionszahlen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken zur Einhaltung der Hygieneregeln bei Sportveranstaltungen. Die Landesregierung erklärt, dass zum Zeitpunkt der Bearbeitung keine Kommunen in Hessen die erforderlichen Infektionszahlen aufwiesen. Die Zulassung von Zuschauern ist an eine Inzidenz von weniger als 75 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gebunden.