❓ Dokument 20/3700
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Tobias Eckert (SPD) beschäftigt sich mit der Genehmigungspraxis im Straßenpersonenverkehr, insbesondere im Zusammenhang mit dem Personenbeförderungsgesetz und der Berufungszugangsverordnung. Es werden die Voraussetzungen für die Genehmigung und die Überprüfung dieser Genehmigungen thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen im Straßenpersonenverkehr, insbesondere solche, die Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen anbieten. Auch die zuständigen Regierungspräsidien sind involviert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Genehmigungspraxis, den Überprüfungszeiträumen und möglichen Veränderungen in der Genehmigungspraxis gestellt. Es wird nach den Voraussetzungen für die Genehmigung und der Häufigkeit der Überprüfungen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Tarek Al-Wazir, erläutern die notwendigen Unterlagen für die Genehmigung, die Überprüfung alle fünf Jahre und die Änderungen durch die EU-Verordnung 1073/2009, die die Genehmigungsdauer verlängert hat.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten beleuchten die aktuellen Verfahren und Anforderungen im Genehmigungsprozess für den Gelegenheitsverkehr. Dies ist relevant für die betroffenen Unternehmen und die öffentliche Diskussion über die Regelungen im Personenverkehr.