❓ Dokument 20/3709
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Probleme, die eine 74-jährige Frau mit Behinderung bei der Nutzung von Anrufsammel-Taxis aufgrund von Corona-Abstandsregeln hatte. Es wird auf die Verweigerung der Beförderung und die damit verbundenen Kosten eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen mit Behinderungen, die auf Anrufsammel-Taxis angewiesen sind, insbesondere im Landkreis Waldeck-Frankenberg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der betroffenen Personen, zur Rechtsauffassung der Landesregierung bezüglich der Verweigerung der Mitnahme von Personen mit Behinderung und zu möglichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Personenbeförderung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung führt aus, dass keine Zahlen zu Beförderungsfällen oder Nichtbeförderungen vorliegen, da diese nicht erhoben werden. Zudem wird klargestellt, dass die Beförderung von körperlich eingeschränkten Personen nicht von einer öffentlichen Stelle organisiert wird.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr auf und zeigt die Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen während der Pandemie. Es gibt keine klaren Zahlen oder Regelungen, die die Situation verbessern könnten.