❓ Dokument 20/3710
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Problematik der Verweigerung von Fahrten durch Anrufsammeltaxis (AST) während der Corona-Pandemie thematisiert. Eine betroffene Frau, die auf Hilfe beim Ein- und Aussteigen angewiesen ist, wurde aufgrund von Abstandsregeln nicht befördert, was zu hohen Kosten für alternative Transportmittel führt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, insbesondere ältere Personen, die auf spezielle Transportmittel angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der rechtlichen Grundlage für die Kostenübernahme durch Krankenkassen und die Verantwortung der Landesregierung in Bezug auf die Beförderung von Menschen mit Behinderungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung betonen, dass die Kostenübernahme durch Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt. Die Entscheidung über die Beförderung liegt nicht in der Verantwortung des Landes, und es fehlen spezifische Daten zu den angesprochenen Fällen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Verantwortung und den Regelungen für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen auf, insbesondere in Krisenzeiten. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der finanziellen Belastung für Betroffene.