❓ Dokument 20/3711
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Einführung eines Landespflegegeldes in Hessen thematisiert, inspiriert durch das bayerische Modell. Die Fragesteller erkunden die Anzahl der potenziell anspruchsberechtigten Personen und die finanziellen Implikationen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind pflegebedürftige Personen in Hessen, insbesondere solche mit Pflegegrad 2 und höher.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie viele Personen in Hessen Anspruch auf ein Landespflegegeld hätten und ob die Landesregierung die Finanzierung eines solchen Programms für möglich hält.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass ca. 295.120 Personen Anspruch auf das Landespflegegeld hätten, was jährliche Kosten von 295.120.000 € verursachen würde. Die Landesregierung plant jedoch nicht, das bayerische Modell zu übernehmen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur finanziellen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen auf und beleuchtet die Unterschiede in der Pflegepolitik zwischen Hessen und Bayern. Kritiker könnten argumentieren, dass die Landesregierung nicht ausreichend auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen eingeht.