❓ Dokument 20/3714
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Regelung zur Aktivierung von Sperrbildschirmen in der hessischen Justiz thematisiert. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Hintergründen und Auswirkungen dieser Regelung auf die Arbeitsplätze der Justiz.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Justiz sowie die zuständigen Gremien wie der Bezirksrichterrat und der Hauptpersonalrat.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Notwendigkeit und den Auswirkungen der Regelung zur Latenzzeit des Sperrbildschirms auf die Arbeitsabläufe und die Gestaltung der Arbeitsplätze gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt die Herabsetzung der Latenzzeit auf drei Minuten zur Verhinderung unberechtigter Zugriffe. Die Regelung wurde am 7. August 2020 umgesetzt und gilt bis auf Weiteres. Schulungen zur Nutzung der Bildschirmsperre werden angeboten.
⚡ Einordnung
Die Regelung zur Sperrbildschirmaktivierung wird als notwendig erachtet, um den Datenschutz zu gewährleisten. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe in der Justiz.