❓ Unterstützung des Ökumenischen Kirchentags 2021 durch die Landesregierung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Unterstützung des Ökumenischen Kirchentags 2021 durch die Landesregierung von Hessen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche finanzielle Förderung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Organisatoren des Ökumenischen Kirchentags sowie die im Hessischen Landtag vertretenen Parteien.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur rechtlichen Bewertung des Ausschlusses von Parteivertretern durch das Präsidium des Kirchentags und dessen Auswirkungen auf die finanzielle Förderung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat geantwortet, dass ihr kein Beschluss bekannt ist, der einen Ausschluss von Parteivertretern vorsieht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Zuwendungen nach den geltenden Vorschriften zu beurteilen sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken, dass der Ausschluss von Parteivertretern gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen könnte. Die Landesregierung hat keine verbindliche rechtliche Beurteilung zu den hypothetischen Fragen abgegeben.