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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Unbesetzte Abteilungsleiterstellen im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

24. September 2020Dokument 20/3722 · WP 20Hessen
Dr. Stefan Naas
AbteilungsleiterstellenHessisches MinisteriumWirtschaftBesetzungPersonalentwicklung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Stefan Naas thematisiert die unbesetzten Abteilungsleiterstellen im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Es wird nach der Anzahl der unbesetzten Stellen, den betroffenen Abteilungen und dem Zeitraum der Vakanz gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitarbeiter und Abteilungen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie die Öffentlichkeit, die auf die Besetzung der Stellen angewiesen ist.

🎯 Was wird gefragt?

Es werden Fragen zur Anzahl der unbesetzten Abteilungsleiterstellen, den betroffenen Abteilungen, der Dauer der Vakanz, möglichen Gerichtsverfahren zur Besetzung, dem Zeitrahmen für die Besetzung und Neuausschreibungen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass derzeit die Leitung der Abteilung IV Außenwirtschaft, Mittelstand, Berufliche Bildung, Technologische Innovation unbesetzt ist. Diese Stelle ist seit dem 30. Juni 2020 vakant. Es sind keine verwaltungsgerichtlichen Verfahren anhängig, und die Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben. Ein konkreter Zeitpunkt für die Besetzung kann nicht genannt werden.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller fragen nach der Situation der unbesetzten Stellen im Ministerium. Die Landesregierung bestätigt die Vakanz und die Ausschreibung der Stelle. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Gerichtsverfahren zur Besetzung laufen und die Besetzung der Stelle noch in der Auswertung der Bewerbungen ist.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3722, Wahlperiode 20, eingereicht 24. September 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.