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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Zahnmedizin - Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD)

24. September 2020Dokument 20/3724 · WP 20Hessen
Dr. Daniela Sommer
Craniomandibuläre DysfunktionZahnmedizinBehandlungsfehlerPatientensicherheitQualitätssicherung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) und die Herausforderungen, die Patienten nach zahnärztlichen Behandlungen erleben. Es wird auf die Symptome, die Ursachen und die finanziellen Belastungen eingegangen, die durch unzureichende Behandlungen entstehen können.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Patienten in Hessen, die nach zahnärztlichen Behandlungen an CMD leiden, sowie deren Angehörige und die Solidargemeinschaft, die durch die Kosten der Behandlungen belastet wird.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragestellerin fragt nach der Anzahl der Menschen in Hessen, die an CMD leiden, den Ursachen von Behandlungsfehlern, der Anerkennung der CMD-Erkrankung, den Kosten für Behandlungen und der Unterstützung für betroffene Patienten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass keine genauen Daten zur Prävalenz von CMD vorliegen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen berichtet von 267.783 prothetischen Neuversorgungen im Jahr 2019, wobei in 910 Fällen Mängel festgestellt wurden. Es liegen keine Erkenntnisse über spezifische Behandlungsfehler oder deren Kosten vor.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin vermutet, dass die Qualität der zahnärztlichen Versorgung in Hessen nicht ausreichend gesichert ist. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen erkennt CMD als zahnmedizinisch relevant an, jedoch sind viele therapeutische Maßnahmen nicht Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Landesregierung hat keine spezifischen Daten zu Behandlungsfehlern oder deren finanziellen Auswirkungen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3724, Wahlperiode 20, eingereicht 24. September 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.