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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/3759

16. Juli 2026Dokument 20/3759 · WP 20Hessen
Günter Rudolph
WaffenscheineSchusswaffenWaffensammlerWaffenrechtHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Anzahl der erteilten kleinen Waffenscheine in Hessen sowie die Regelungen für Waffensammler thematisiert. Es wird gefragt, ob eine Begrenzung der Schusswaffen bei Waffensammlern sinnvoll ist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Waffensammler, die in Hessen Schusswaffen besitzen, sowie die hessische Landesregierung, die für die Regelungen im Waffenrecht zuständig ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, wie viele kleine Waffenscheine erteilt wurden und ob die Landesregierung eine Änderung des Waffengesetzes zur Begrenzung der Schusswaffen bei Waffensammlern für sinnvoll hält.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Anzahl der kleinen Waffenscheine in Hessen von 50.915 im Dezember 2018 auf 57.233 im Juni 2020 gestiegen ist. Die Regierung hält eine Begrenzung der Waffen bei Waffensammlern nicht für sinnvoll, da bereits bestehende Regelungen ausreichend sind.

⚡ Einordnung

Die Antwort der Landesregierung könnte auf Widerstand bei Waffensammlern stoßen, die eine Begrenzung befürworten. Die Diskussion über das Waffenrecht ist in der Gesellschaft umstritten und hat Auswirkungen auf die Sicherheit und den Umgang mit Schusswaffen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3759, Wahlperiode 20, eingereicht 29. September 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.