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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Infrastruktur bei Polizei und Gerichten für Opfer häuslicher bzw. sexueller Gewalt

29. September 2020Dokument 20/3764 · WP 20Hessen
Lisa Gnadl, Nancy Faeser, Nadine Gersberg, Gerald Kummer, Günter Rudolph
OpferschutzVideo-VernehmungPolizeiGerichteHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die technischen und räumlichen Möglichkeiten zur Video-Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen in Hessen, insbesondere im Kontext von häuslicher und sexueller Gewalt. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Ausstattung von Gerichten und Polizeidienststellen sowie nach den Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung der Infrastruktur.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Opfer häuslicher und sexueller Gewalt, die in Hessen leben, sowie die Gerichte und Polizeidienststellen, die mit diesen Fällen umgehen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen konkret nach den verfügbaren technischen Möglichkeiten für Video-Vernehmungen an Gerichten und Polizeidienststellen in Hessen sowie nach geplanten Maßnahmen zur Nachrüstung in Einrichtungen, die bislang nicht über diese Möglichkeiten verfügen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass zahlreiche Gerichte und Polizeidienststellen in Hessen bereits mit Video-Vernehmungstechnik ausgestattet sind. Es werden 15 stationäre und 41 mobile Video-Vernehmungsräume genannt. Zudem plant die Landesregierung, die Ausstattung weiter zu evaluieren und gegebenenfalls auszubauen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Es wird auf die bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten verwiesen, und die Landesregierung plant eine Evaluation der Nutzung dieser Ressourcen. Die Antwort der Regierung enthält konkrete Zahlen zu den vorhandenen Video-Vernehmungsräumen und -systemen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3764, Wahlperiode 20, eingereicht 29. September 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.