❓ Situation in hessischen Justizvollzugsanstalten zu Pandemiezeit
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm thematisiert die Maßnahmen in hessischen Justizvollzugsanstalten während der COVID-19-Pandemie. Es werden verschiedene Aspekte der Einschränkungen und Hygienemaßnahmen beleuchtet, die zum Schutz der Insassen und des Personals eingeführt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Insassen der hessischen Justizvollzugsanstalten sowie deren Angehörige und Rechtsvertreter.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst Fragen zu den weiterhin bestehenden Einschränkungen in den Haftanstalten, den Besuchsregelungen für Angehörige und Rechtsanwälte sowie den Maßnahmen zur Gesundheitsüberwachung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Ministerin der Justiz beinhalten Informationen über spezifische Maßnahmen wie die getrennte Unterbringung neuer Gefangener, Testungen auf COVID-19 und die Einhaltung von Hygieneregeln. Es wird berichtet, dass seit März 2020 84 Gefangene isoliert wurden und die Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2020 befristet sind.
⚡ Einordnung
Die Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann, beantwortet die Fragen und erläutert die getroffenen Maßnahmen. Die Anfrage und die Antworten wurden am 13. November 2020 bearbeitet und veröffentlicht.