❓ Drohende Verjährung der Ansprüche der Stadt Frankfurt an die Arbeiterwohlfahrt (AWO)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die drohende Verjährung von Ansprüchen der Stadt Frankfurt an die Arbeiterwohlfahrt (AWO) aufgrund unzureichender Prüfung städtischer Zuschüsse. Der Fragesteller weist auf mangelnde Kooperation der AWO hin und fragt nach den Prüfmechanismen der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Frankfurt am Main und die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die städtische Zuschüsse erhalten hat.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellungen zielen darauf ab, wie die Landesregierung die Verwendung städtischer Zuschüsse überprüft und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verjährung von Ansprüchen zu verhindern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Überprüfung von städtischen Zuschüssen der örtlichen Rechnungsprüfung obliegt. Es wird erklärt, dass die AWO keinen gesetzlichen Herausgabeanspruch für Unterlagen gegenüber der Stadt hat. Die Beantwortung der Fragen 2 und 3 entfällt, da die Fragen 1 und 4 gemeinsam beantwortet wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass durch Verzögerungen Ansprüche der Stadt an die AWO verjähren könnten. Die Landesregierung hat keine Anweisung zur rückwirkenden Aufhebung von Zuwendungsbescheiden erteilt, da die Stadt Frankfurt ihrer Verpflichtung zur Rückforderung nicht vertragsgemäß verwendeter Zuwendungen nachkommt.