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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/3774

16. Juli 2026Dokument 20/3774 · WP 20Hessen
Knut John, Tobias Eckert, Elke Barth, Stephan Grüger, Marius Weiß, Heinz Lotz
LüftungsanlagenSchornsteinfegerÜberprüfungHessenGesetzliche Regelungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Notwendigkeit und die gesetzlichen Regelungen zur wiederkehrenden Überprüfung von Lüftungsanlagen im Land Hessen. Insbesondere wird auf die Bedeutung von Lüftungsanlagen im modernen Wohnungsbau und deren Einfluss auf das Raumklima eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Betreiber von Lüftungsanlagen, insbesondere im Wohnungsbau sowie gewerbliche Küchenbetriebe, die Dunstabzugsanlagen nutzen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, welche gesetzlichen Regelungen für die Überprüfung von Lüftungsanlagen bestehen und ob die Landesregierung plant, eine eigene Verordnung zur Überprüfung durch das Schornsteinfegerhandwerk zu erlassen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Hessische Bauordnung stellt Anforderungen an Lüftungsanlagen, wobei die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit bei den Betreibern liegt. Gewerbliche Dunstabzugsanlagen müssen jährlich überprüft werden. Die Landesregierung sieht keinen Bedarf für eine zusätzliche Verordnung zur Überprüfung durch Schornsteinfeger.

⚡ Einordnung

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass die bestehenden Regelungen als ausreichend erachtet werden. Dies könnte auf Widerstand aus Fachkreisen stoßen, die möglicherweise eine intensivere Kontrolle fordern, um die Sicherheit und Funktionalität der Anlagen zu gewährleisten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3774, Wahlperiode 20, eingereicht 30. September 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.