❓ Beisetzungen von Urnen außerhalb von öffentlichen Friedhöfen
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die rechtliche Grundlage für die Beisetzung von Urnen außerhalb öffentlicher Friedhöfe in Hessen untersucht. Es werden die Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen sowie die Anzahl der seit 2015 gestellten und genehmigten Anträge thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Angehörige von Verstorbenen, Bestatter, Krematorien und die zuständigen Behörden in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zu den Voraussetzungen für die Genehmigung von Beisetzungen außerhalb öffentlicher Friedhöfe sowie zur Anzahl der genehmigten und gestellten Anträge seit 2015.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen zur Genehmigung von Beisetzungen außerhalb öffentlicher Friedhöfe und nennt spezifische Voraussetzungen. Insgesamt wurden von 2015 bis 2020 30 Ausnahmegenehmigungen erteilt, davon 10 für Erdbestattungen und 20 für Urnenbestattungen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller erfragen detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen für die Genehmigung von Beisetzungen und die Anzahl der Anträge. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse zu Wünschen nach Urnenübergaben oder Ascheteilungen und verweist auf die Erlaubnisbehörde, das Regierungspräsidium Kassel.