❓ Dokument 20/3796
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Situation von hessischen Polizisten beleuchtet, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Es wird die Problematik angesprochen, dass eine Anerkennung der Infektion als Dienstunfall oft schwierig ist, da der Nachweis der Ansteckung im Dienst erbracht werden muss.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Polizisten, die während ihrer Dienstzeit mit dem Corona-Virus infiziert wurden, sowie deren Familien und die hessische Polizei als Institution.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller bitten um Auskunft über die Anzahl der Infektionen, Quarantänefälle, ärztliche Behandlungen und die Anerkennung von Dienstunfällen aufgrund von Corona-Infektionen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung gibt an, dass Ende Oktober 2020 die Anzahl der infizierten Polizisten im mittleren zweistelligen Bereich lag. Es wurden zwei Anträge auf Anerkennung eines Dienstunfalls gestellt, einer wurde abgelehnt und einer ist noch in Bearbeitung. Für die Anerkennung ist der Nachweis erforderlich, dass die Infektion im Dienst erfolgte.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Sicherheit und Gesundheit von Polizisten während der Pandemie auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich der finanziellen Folgen, wenn eine Corona-Infektion nicht als Dienstunfall anerkannt wird. Die Diskussion über die Anerkennung von Dienstunfällen könnte auch Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz in der Polizei haben.