❓ Dokument 20/3806
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der zweiten Förderperiode der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in Hessen, die ab dem 1. Januar 2021 beginnt. Die Fragesteller möchten Informationen über die Anzahl der geförderten EUTB in der ersten und der geplanten zweiten Förderperiode sowie über die Veränderungen der Förderbedingungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Träger der EUTB-Beratungsangebote in Hessen sowie die Menschen, die diese Beratungsdienste in Anspruch nehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der geförderten EUTB, zur Fortführung bestehender Angebote, zu den Förderbedingungen und zur finanziellen Absicherung der EUTB gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
In der ersten Förderperiode wurden 43 EUTB-Beratungsangebote gefördert. Für die zweite Förderperiode sind Anschlussbewilligungen geplant, und die Förderbedingungen bleiben weitgehend unverändert. Die Landesregierung sieht keine Hinweise darauf, dass hessische EUTB-Stellen die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die zukünftige Finanzierung und die Qualität der Teilhabeberatung in Hessen betrifft. Die Landesregierung hat sich für eine Fortführung der Förderungen eingesetzt, um eine flächendeckende Beratung sicherzustellen.