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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Zweite Förderperiode für die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Hessen

5. Oktober 2020Dokument 20/3806 · WP 20Hessen
Christiane Böhm, Jan Schalauske
FörderperiodeTeilhabeberatungHessenEUTBSoziales
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der zweiten Förderperiode der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in Hessen, die am 1. Januar 2021 beginnt. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Anzahl der geförderten EUTB-Angebote in der ersten Förderperiode sowie den geplanten Förderungen in der zweiten Phase.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, die auf die Beratungsangebote der EUTB angewiesen sind, sowie die Träger der Beratungsstellen in Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der geförderten EUTB in der ersten und zweiten Förderperiode, den Fortführungen der Angebote, den Veränderungen der Förderbedingungen und der Berücksichtigung von Tarifsteigerungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung berichtet, dass in der ersten Förderperiode 43 EUTB-Beratungsangebote existierten und insgesamt 25 Bewilligungen erteilt wurden. Für die zweite Förderperiode sind die EUTB-Angebote zur Einreichung eines Folgeantrags aufgefordert worden. Es liegen keine Kenntnisse vor, dass hessische EUTB-Stellen die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen sollten.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Eigenbeteiligung der Träger eine Hürde darstellen könnte. Die Landesregierung plant, die EUTB ab 2023 auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen, um eine dauerhafte Finanzierung zu gewährleisten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3806, Wahlperiode 20, eingereicht 5. Oktober 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.