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HessenKleine AnfrageAfD

Dokument 20/3818

16. Juli 2026Dokument 20/3818 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
AsylbewerberDatenweitergabeSicherheitHessenStrafverfolgung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Praxis der Datenweitergabe über auffällige Asylbewerber in Hessen thematisiert. Der Fragesteller bezieht sich auf ein Beispiel aus Tübingen, wo Daten über Straftaten an städtische Behörden weitergegeben wurden, und fragt nach ähnlichen Vorgehensweisen in Hessen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Asylbewerber, städtische Behörden in Hessen, sowie die Mitarbeiter dieser Behörden, die mit straffälligen Personen in Kontakt kommen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, ob hessische Kommunen oder Landkreise Daten von auffälligen Asylbewerbern auswerten und weitergeben. Zudem wird die Sinnhaftigkeit und die rechtliche Vereinbarkeit solcher Praktiken hinterfragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort des Ministers des Innern und für Sport beschreibt, dass in Hessen keine 'blacklist'-ähnliche Praxis existiert. Es wird betont, dass Daten nicht zur Warnung Dritter verwendet werden. Stattdessen gibt es informelle Mitteilungen in schwerwiegenden Fällen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und Polizei.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antworten thematisieren die Balance zwischen Datenschutz und der Sicherheit von Mitarbeitern in öffentlichen Behörden. Es gibt unterschiedliche Meinungen zur Notwendigkeit solcher Datenweitergaben, was zu einer breiteren Diskussion über Datenschutz und öffentliche Sicherheit führt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3818, Wahlperiode 20, eingereicht 7. Oktober 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.