❓ Bereitstellung von Daten auffällig gewordener Asylbewerber
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert, ob hessische Kommunen Daten über auffällige Asylbewerber auswerten und an andere städtische Behörden weitergeben. Es wird auf die Praxis in Tübingen verwiesen, wo solche Daten auch zur Gefahrenabwehr genutzt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylbewerber, städtische Behörden, Sozialarbeiter und die allgemeine Bevölkerung in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob hessische Kommunen Daten von auffälligen Asylbewerbern auswerten, welche Kommunen betroffen sind, und ob die Landesregierung diese Praxis für sinnvoll und gesetzeskonform hält.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass in Hessen keine 'blacklist'-ähnliche Verwendung von Daten erfolgt. Es gibt jedoch informelle Mitteilungen in schwerwiegenden Fällen. Die Rückführung von Straftätern hat Priorität, und es wird auf bestehende gesetzliche Regelungen verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Bereitstellung von Daten zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Die Landesregierung hebt hervor, dass die Praxis in Tübingen nicht mit hessischen Gesetzen vereinbar ist. Es wird auf den gemeinsamen Erlass zur Zusammenarbeit zwischen den Behörden verwiesen.