❓ Dokument 20/3819
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) thematisiert die Gebühren, die im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes in Hessen erhoben werden. Es wird untersucht, welche Gebühren bei Anmelde- und Beratungspflichten anfallen und wie diese im Vergleich zu anderen Bundesländern gehandhabt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die der Prostitution nachgehen, sowie die zuständigen Behörden in Hessen, die für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, welche Gebühren bei den verpflichtenden Behördenkontakten erhoben werden, wie hoch diese sind und ob die Einnahmen kostendeckend sind. Zudem wird die Notwendigkeit der Gebühren und deren Auswirkungen auf die Betroffenen hinterfragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass Gebühren für verschiedene amtliche Handlungen im Zusammenhang mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhoben werden. Die Gebühren für Beratungs- und Anmeldegespräche betragen mindestens 47 € und 44 €. Es wird festgestellt, dass die Einnahmen kostendeckend sind und dass die Erhebung von Gebühren grundsätzlich notwendig ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur finanziellen Belastung von Prostituierten auf und thematisiert die unterschiedliche Handhabung der Gebühren in den Bundesländern. Die Landesregierung sieht die Gebühren als gerechtfertigt an, was auf politische Kontroversen und Diskussionen über die soziale Gerechtigkeit hinweist.