❓ Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Maßnahmen der hessischen Landesregierung zur Prävention und zum Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende. Es wird auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und die Bielefelder Studie verwiesen, die die hohe Ansteckungsgefahr in diesen Einrichtungen betonen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylsuchende, die in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften in Hessen untergebracht sind, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zu den ergriffenen Maßnahmen gegen COVID-19, den Einfluss von Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, Regelungen zu Abständen und Maskenpflicht, sowie zur räumlichen Trennung von infizierten und nicht infizierten Personen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 in Erstaufnahmeeinrichtungen ergriffen, die sich an den Vorgaben der Gesundheitsämter orientieren. Es wurden Hygiene- und Abstandsvorkehrungen getroffen. Die Antworten auf die spezifischen Fragen zur Situation in Gemeinschaftsunterkünften wurden teilweise an die kommunalen Behörden verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Ausbreitung von COVID-19 in Gemeinschaftsunterkünften besonders hoch ist. Es wird auf mehrere Corona-Ausbrüche in Hessen hingewiesen. Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Isolierung und Trennung von infizierten Personen ergriffen. Die Anfrage wurde am 8. Oktober 2020 eingereicht, die Antworten wurden am 9. November 2020 gegeben.