❓ Speicherung von Bildern aus Polizeieinsätzen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Stefan Müller thematisiert die Speicherung von Bildern aus Polizeieinsätzen, insbesondere die Nutzung von Cloud-Lösungen durch die hessische Polizei und die damit verbundenen Datenschutzfragen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessische Polizei, das Hessische Landeskriminalamt und die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Verfügbarkeit von Cloud-Lösungen für die Speicherung von Polizeiaufnahmen, den Datenschutz und die Speicherkapazitäten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass für Bodycam-Aufnahmen keine Cloud genutzt wird und die Speicherung auf Servern der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung erfolgt. Die Speicherkapazität beträgt 200 Terabyte, von denen 40 % belegt sind. Die eigene Cloud des HLKA hat eine Kapazität von 78 Terabyte, wovon 7,7 % belegt sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach der Verfügbarkeit landeseigener Clouds und der Gewährleistung des Datenschutzes. Die Landesregierung bestätigt, dass die rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz beachtet werden und die Speicherkapazitäten bei Bedarf erweitert werden können.