❓ Gesetzliche Grundlage zur Datenerfassung in Gaststätten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die gesetzliche Grundlage zur Erfassung persönlicher Daten in Gaststätten im Kontext der Corona-Pandemie. Es wird auf die Regelungen in Hessen verwiesen, die die Erfassung dieser Daten regeln und die Anwendung bestimmter Datenschutzbestimmungen ausschließen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gaststättenbetreiber, Gäste, sowie die zuständigen Behörden in Hessen, die für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Entscheidung der Landesregierung, sich nicht der Protokollerklärung Thüringens anzuschließen, zur Verwendung der erfassten Daten und zur Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die erfassten Daten nur für den Infektionsschutz verwendet werden dürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Bußgeld für falsche Angaben auf Gästelisten eingeführt wurde, jedoch nicht für die Erfassung selbst. Zudem wird die Entscheidung, bestimmte Datenschutzbestimmungen auszuschließen, begründet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Daten in Hessen nicht missbräuchlich verwendet werden. Die Landesregierung hat keine Regelung für ein Bußgeld wegen falscher Angaben vorgesehen, und die Anwendbarkeit einzelner Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung wurde aus Gründen der effektiven Infektionsbekämpfung ausgeschlossen.