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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Größenbestimmung kommunaler Parlamente zur Kommunalwahl 2021

15. Oktober 2020Dokument 20/3857 · WP 20Hessen
Marius Weiß
KommunalwahlEinwohnerzahlenHessenGemeindevertretungenKreistage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Größenbestimmung kommunaler Parlamente zur Kommunalwahl 2021 thematisiert. Es wird gefragt, warum bestimmte Einwohnerzahlen als maßgeblich erachtet werden und wie die Kommunen über diese informiert wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gemeinden, Städte und Landkreise in Hessen, die von den festgestellten Einwohnerzahlen und deren Auswirkungen auf die Größe ihrer Parlamente betroffen sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentralen Fragen der Anfrage betreffen die Maßgeblichkeit der Einwohnerzahlen, die Informationspolitik des Innenministeriums und die Auswirkungen auf die Größe der kommunalen Vertretungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung erklärt, dass die maßgeblichen Einwohnerzahlen zum 30. September 2019 festgelegt wurden, da diese vor der Bestimmung des Wahltages veröffentlicht wurden. Die Kommunen wurden im Rahmen des Wahlerlasses informiert, jedoch nicht gesondert über die vierteljährlichen Updates der Einwohnerzahlen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die Gemeinden eigenverantwortlich über ihre Einwohnerzahlen informiert sein müssen. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf die gesetzlichen Grundlagen und die Fristen für die Veröffentlichung der Einwohnerzahlen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3857, Wahlperiode 20, eingereicht 15. Oktober 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.