❓ Dokument 20/3865
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Regelungslücke bei der Identitätsüberprüfung von Gästen in Gaststätten im Vergleich zu Besuchern öffentlicher Veranstaltungen thematisiert. Die Fragesteller möchten wissen, warum es keine vergleichbare Regelung für öffentliche Veranstaltungen gibt, die die Verfolgung von Infektionsketten erleichtern könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gäste von Gaststätten sowie Teilnehmer öffentlicher Veranstaltungen, wie Informationsveranstaltungen von Vereinen oder Wahlveranstaltungen von Parteien.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung eine Regelungslücke sieht und ob sie plant, diese zu schließen. Sie möchten wissen, warum eine solche Regelung nicht eingeführt wurde.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass sie die Notwendigkeit der Kontaktverfolgung abwägt und in Gaststätten ein höherer Bedarf zur Überprüfung von Kontaktdaten besteht. Für öffentliche Veranstaltungen sieht sie derzeit keinen Handlungsbedarf und verweist auf den besonderen Schutz dieser Betätigungen durch das Grundgesetz.
⚡ Einordnung
Die politische Einordnung zeigt, dass es eine Diskussion über die Notwendigkeit von Regelungen zur Identitätsüberprüfung gibt. Während die Landesregierung zurückhaltend agiert, fordern die Fragesteller eine stärkere Kontrolle zur Eindämmung der Corona-Pandemie.