❓ Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Regelungslücke bei der Identitätsüberprüfung von Gästen in Gaststätten im Vergleich zu Besuchern öffentlicher Veranstaltungen während der Corona-Pandemie. Die Fragesteller fragen, warum eine solche Regelung für öffentliche Veranstaltungen fehlt, obwohl dies die Verfolgung von Infektionsketten erschweren könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gaststättenbesucher sowie Teilnehmer öffentlicher Veranstaltungen, wie Informationsveranstaltungen von Vereinen oder Wahlveranstaltungen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung eine Regelungslücke sieht, warum auf eine solche Regelung verzichtet wurde und ob geplant ist, diese Lücke zu schließen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie die Notwendigkeit der Kontaktverfolgung abwägt und auf die Rechtstreue der Bürger vertraut. Es wird darauf hingewiesen, dass falsche Kontaktdaten in Gaststätten ein Problem darstellen, jedoch keine konkreten Maßnahmen zur Schließung der Regelungslücke für öffentliche Veranstaltungen in Aussicht gestellt werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken zur Identitätsüberprüfung bei Veranstaltungen. Die Landesregierung betont, dass sie die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sorgfältig abwägt und auf die Rechtstreue der Bürger vertraut. Es wird auf den besonderen Schutz von Veranstaltungen durch das Grundgesetz hingewiesen.