❓ Corona-Pandemie – Kontrolle der angeordneten Maßnahmen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn befasst sich mit der Kontrolle der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Hessen. Es wird die Frage aufgeworfen, wie Kommunen die Einhaltung der Verordnungen sicherstellen können, insbesondere angesichts der begrenzten Kapazitäten der Ordnungsämter.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Hessen, insbesondere die Ordnungsämter, die für die Kontrolle der Corona-Verordnungen zuständig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Kontrolle der Corona-Maßnahmen, zur Möglichkeit der Übertragung dieser Kontrollen auf private Dienstleister und zur finanziellen Unterstützung der Kommunen durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine kurzfristige Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dienstleister nicht möglich sei, da eine gesetzliche Ermächtigung fehlt. Zudem wird auf die Unterstützung der Kommunen durch finanzielle Mittel aus dem Sondervermögen hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Kapazitäten der Ordnungsämter nicht ausreichen, um die Corona-Verordnungen flächendeckend zu kontrollieren. Die Landesregierung plant keine kurzfristige gesetzliche Grundlage für die Übertragung der Kontrollen auf private Dienstleister. Es wurden Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Unterstützung der Kommunen bereitgestellt.