❓ Abschiebung von Straftätern
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Abschiebung von verurteilten Straftätern in Hessen, insbesondere solchen, deren Abschiebung aufgrund von Hindernissen wie dem Kriegszustand in ihrem Heimatland nicht möglich ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind verurteilte Straftäter ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die in Hessen leben und deren Rückführung aufgrund von Abschiebungshindernissen nicht erfolgt.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der verurteilten Straftäter in Hessen, den Delikten, die zu ihrer Verurteilung führten, sowie den spezifischen Abschiebungshindernissen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine gesonderte Erhebung von Daten zu vollziehbar Ausreisepflichtigen erfolgt. Im Jahr 2018 wurden 198 Personen und 2019 447 Personen abgeschoben. Im Jahr 2020 wurden bis Oktober 215 Personen abgeschoben. Es wird auf den bestehenden Abschiebungsstopp nach Syrien hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD fordern eine Überprüfung der Abschiebepraxis, insbesondere nach dem Anschlag in Dresden. Die Landesregierung betont, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Aufhebung von Abschiebungshindernissen ausgeschöpft werden.