❓ Aufnahme von Asylbewerbern außerhalb des regulären Verfahrens
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Möglichkeit der Aufnahme von Asylbewerbern durch Kommunen in Hessen, insbesondere im Kontext der Situation in Griechenland und der Corona-Pandemie. Es wird die rechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahmen hinterfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylbewerber, Kommunen in Hessen sowie die Landesregierung und das Bundesministerium des Innern.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden mehrere Fragen gestellt, darunter die Zulässigkeit der Aufnahme von Asylbewerbern durch Kommunen, notwendige Änderungen der Rechtslage und die Kostenübernahme für diese Personen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass Kommunen keine Asylbewerber aus anderen EU-Staaten aufnehmen können. Eine Änderung der bestehenden Gesetze wird nicht angestrebt. Die Fragen zur Kostenübernahme und zur Unterbringung der Asylbewerber wurden gemeinsam beantwortet, mit dem Hinweis, dass eine Aufnahme nicht erfolgt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eine eigenständige Aufnahme von Asylbewerbern durch Kommunen nicht zulassen. Die Landesregierung hat keine Absicht, sich für eine Änderung der Bestimmungen einzusetzen.