❓ Dokument 20/3911
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Erhebung von Gästedaten in der Gastronomie im Kontext der Hessischen Corona-Verordnung thematisiert. Die Fragesteller erkundigen sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Herausforderungen für Gastronomiebetriebe und Gäste.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gastronomiebetriebe in Hessen sowie deren Gäste, die zur Angabe persönlicher Daten verpflichtet sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Sicherstellung der Datenschutzkonformität bei der Erhebung und Speicherung von Gästedaten sowie nach den Maßnahmen zur Löschung dieser Daten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung betonen, dass die Gastronomiebetriebe über die Regelungen informiert sind und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gewährleistet werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten sicher aufbewahrt und nach einem Monat gelöscht werden müssen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Balance zwischen Infektionsschutz und Datenschutz auf. Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit für spezielle Unterstützungsleistungen, da die Gastronomiebetriebe in der Regel die Vorgaben einhalten.