❓ Corona-Gästelisten in der Gastronomie
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Vorschriften zur Erhebung von Gästedaten in der Gastronomie im Rahmen der Hessischen Corona-Verordnung. Die Fragesteller fragen nach den Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenschutzkonformität und der Sicherheit der erhobenen Daten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gastronomiebetriebe, Gäste in Hessen sowie die zuständigen Behörden, die für die Nachverfolgung von Infektionen verantwortlich sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, wie die Erhebung der Daten sichergestellt wird, dass keine unberechtigten Dritten Zugang zu den Daten haben, und wie die Löschung der Daten nach einem Monat erfolgt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Gastronomiebetriebe über die Regelungen informiert sind und die Daten sicher aufbewahrt sowie datenschutzkonform gelöscht werden müssen. Es wird betont, dass die Daten nur den Gesundheitsämtern zur Nachverfolgung übergeben werden dürfen und keine weiteren Stellen Zugang erhalten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken bezüglich der Datenschutzkonformität der Regelungen. Die Landesregierung bestätigt, dass die Gastronomiebetriebe verpflichtet sind, die Daten sicher zu erheben und zu löschen. Es wird auf die Verantwortung der Gastronomiebetriebe hingewiesen, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.