❓ Erstattung von Gesundheitskosten durch Sozialämter in Hessen
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Erstattung von Gesundheitskosten durch Sozialämter in Hessen thematisiert. Die Fragestellerin möchte Informationen über die Voraussetzungen, Erstattungsbeträge und die betroffenen medizinischen Einrichtungen erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen ohne oder mit unklarem Krankenversicherungsschutz sowie die örtlichen Sozialhilfeträger und medizinische Einrichtungen in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zu den Voraussetzungen für Erstattungen, den Höhe der Erstattungen seit 2015, die betroffenen medizinischen Einrichtungen und die Gründe für Ablehnungen von Anträgen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass keine spezifischen Daten zu Erstattungen vorliegen und dass Sozialämter Leistungen häufig mit dem Fehlen persönlicher Voraussetzungen begründen. Zudem wird an einer Lösung für Menschen ohne Krankenversicherung gearbeitet.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin, Christiane Böhm von der Fraktion Die Linke, hat die Anfrage am 26. Oktober 2020 eingereicht. Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass keine automatisiert erfassten Daten zu Beschwerden oder Klagen vorliegen und dass solche Klagen die Ausnahme darstellen.