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HessenKleine AnfrageAfD

Dokument 20/3929

15. Juli 2026Dokument 20/3929 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
AWO Protect gGmbHSteuerbegünstigungGemeinnützigkeitFinanzbehördenInsolvenzverfahren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Steuerbegünstigung der AWO Protect gGmbH thematisiert, die aufgrund von Insolvenz und Aberkennung der Gemeinnützigkeit in den Fokus gerückt ist. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Anzahl der in Hessen anerkannten gemeinnützigen Unternehmen sowie über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit in den letzten fünf Jahren zu erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die AWO Protect gGmbH, die Finanzbehörden in Hessen sowie potenziell die Stadt Frankfurt, die durch nicht erbrachte Leistungen belastet ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der anerkannten gemeinnützigen Unternehmen, zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit in den letzten fünf Jahren sowie zur Prüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Regierung gibt an, dass derzeit etwa 40.500 steuerbegünstigte Körperschaften in Hessen existieren, darunter etwa 800 gGmbHs. Detaillierte Statistiken zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit sind nicht verfügbar. Die Prüfung der Gemeinnützigkeit erfolgt regelmäßig, und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen wird durch die Finanzämter überwacht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antworten der Regierung werfen Fragen zur Transparenz und zur Handhabung von Steuerbegünstigungen auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Überprüfung von gemeinnützigen Körperschaften und deren tatsächlicher Geschäftstätigkeit, insbesondere im Hinblick auf mögliche Missbräuche.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3929, Wahlperiode 20, eingereicht 28. Oktober 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.