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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Stand der Lebensmittelüberwachung im Wetteraukreis I

28. Oktober 2020Dokument 20/3934 · WP 20Hessen
Lisa Gnadl
LebensmittelüberwachungWetteraukreisKontrollenPlanstellenVeterinärwesen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Lisa Gnadl thematisiert den Stand der Lebensmittelüberwachung im Wetteraukreis und die Notwendigkeit einer Stärkung der Fachaufsicht. Sie beleuchtet die Veränderungen in der amtlichen Kontrolle von Lebensmittelbetrieben und die Herausforderungen, die sich aus der kommunalen Selbstverwaltung ergeben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Behörden im Wetteraukreis, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind, sowie die Lebensmittelunternehmen in der Region.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragestellerin fragt nach der Anzahl der Planstellen für die Lebensmittelüberwachung im Wetteraukreis von 2014 bis 2020, der tatsächlichen Besetzung dieser Stellen und ob ein Personalzuwachs geplant ist. Zudem wird nach der Anzahl der durchgeführten Kontrollen in den letzten Jahren gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass keine spezifischen Zahlen zu Planstellen in den Veterinärbehörden der Landkreise erhoben werden. Die Organisation der Lebensmittelüberwachung liegt in der Verantwortung der Kommunen. Es wird darauf hingewiesen, dass amtliche Kontrollen grundsätzlich ohne Vorankündigung erfolgen müssen und keine Mindestanzahl an angemeldeten Kontrollen vorgegeben ist.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin hebt hervor, dass die Kontrolle von Lebensmittelbetrieben verbessert werden muss, insbesondere nach den jüngsten Lebensmittelskandalen. Die Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verweist auf die Herausforderungen der kommunalen Selbstverwaltung und die Notwendigkeit einer effektiven Überwachung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3934, Wahlperiode 20, eingereicht 28. Oktober 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.