❓ Stand der Lebensmittelüberwachung im Schwalm-Eder-Kreis I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt den aktuellen Stand der Lebensmittelüberwachung im Schwalm-Eder-Kreis und die Notwendigkeit einer Stärkung der Fachaufsicht und amtlichen Kontrollen. Es wird auf die Änderungen der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung des Lebensmittelrechts eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Lebensmittelunternehmen im Schwalm-Eder-Kreis sowie die zuständigen Behörden für die Lebensmittelüberwachung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Anzahl der Planstellen in der Lebensmittelüberwachung, deren Besetzung, geplanten Personalzuwächsen und zur Durchführung angemeldeter sowie unangemeldeter Kontrollen im Zeitraum von 2014 bis 2020.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass detaillierte Zahlen zu Planstellen in den Veterinärbehörden nicht erhoben werden und verweist auf die kommunale Selbstverwaltung. Die Kontrolltätigkeit erfolgt ohne Vorankündigung, und es gibt keine Vorgaben zur Mindestanzahl von Kontrollen. Für 2019 lag die Sollerfüllung bei 104%.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Informationen zur Entwicklung der Planstellen und der Kontrollen in den letzten Jahren. Die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Effektivität der Kontrollen im Schwalm-Eder-Kreis positiv hervorgehoben. Ein Bericht des Rechnungshofs zur Veterinärverwaltung wird erwartet.