❓ Stand der Lebensmittelüberwachung im Schwalm-Eder-Kreis II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert den aktuellen Stand der Lebensmittelüberwachung im Schwalm-Eder-Kreis und die Notwendigkeit von wirksamen amtlichen Kontrollen, insbesondere nach einem Skandal im Jahr 2020. Es wird auf die neuen Regelungen zur Durchführung der amtlichen Überwachung hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Lebensmittelunternehmen im Schwalm-Eder-Kreis sowie die zuständigen Überwachungsbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der angemeldeten Kontrollen und Beanstandungen in den Jahren 2014 bis 2023, sowohl für angemeldete als auch unangemeldete Kontrollen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine Vorgaben für eine Mindestanzahl von Kontrollen existieren und die Zahlen für die Jahre 2020 bis 2023 noch nicht vorliegen. Zudem liegen keine detaillierten Zahlen zu Beanstandungen auf Kreisebene vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Antworten der Regierung betonen die Notwendigkeit einer risikobasierten Beurteilung und dass die Kontrollzahlen erst nach Ablauf des Kontrolljahres ermittelt werden können.