Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ B 3 Bodenwelle Bad Vilbel - Preungesheimer Dreieck - Bad Vilbel - Teil 4

29. Oktober 2020Dokument 20/3958 · WP 20Hessen
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn
VerkehrsüberwachungRechtsgrundlageFrankfurt am MainÖffentliche SicherheitHessisches Gesetz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn thematisiert die rechtlichen Grundlagen für die Verkehrsüberwachung durch die Stadt Frankfurt am Main. Es wird hinterfragt, wo die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu finden sind und warum eine möglicherweise fehlerhafte Antwort gegeben wurde.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Stadt Frankfurt am Main sowie die kommunalen Ordnungsbehörden, die für die Verkehrsüberwachung zuständig sind.

🎯 Was wird gefragt?

Es werden zwei zentrale Fragen gestellt: Wo ist die Rechtsgrundlage für die Verkehrsüberwachung durch die Stadt Frankfurt am Main? Und warum wurde eine fehlerhafte Antwort gegeben, ohne diese selbstständig zu verbessern?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung verweist auf das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie auf die Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes. Die Antwort beinhaltet auch Verweise auf spezifische Paragraphen, die die Befugnisse kommunaler Bediensteter zur Verkehrsüberwachung regeln.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Antwort der Landesregierung unzureichend war und fordern eine Klärung der Rechtsgrundlagen. Es wird auf die Drucksache 20/3444 verwiesen, die bereits eine Antwort auf eine frühere Anfrage enthielt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3958, Wahlperiode 20, eingereicht 29. Oktober 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.