❓ Radfernwege auf/an Bundes- Landes- und Kreisstraßen in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Bedingungen und Sicherheitsaspekte der Radfernwege in Hessen, insbesondere die Abschnitte, die auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen verlaufen. Es wird nach der Länge dieser Strecken und der Trennung zwischen Rad- und motorisiertem Verkehr gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Radfahrer in Hessen, insbesondere die Nutzer der Radfernwege R1 bis R9 sowie der BahnRadweg Hessen, Ederradweg, Lahnradweg und Mainradweg.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Länge der Radfernwege auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, der baulichen Trennung von Rad- und motorisiertem Verkehr sowie der geplanten Übernahme von Bau- und Unterhaltungsverantwortung durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine Differenzierung der Radfernwege nach Führungsformen im Wegekataster nicht vorliegt. Es werden Näherungswerte für die Mischverkehrsführung genannt, die auf etwa 210 km geschätzt werden, was ca. 8% der Gesamtstrecke entspricht. Zudem wird auf die finanzielle Unterstützung der Kommunen hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Sicherheit der Radfahrer nicht ausreichend gewährleistet ist. Die Landesregierung plant, die Mittel für den Radwegeausbau an Landesstraßen bis 2025 signifikant zu erhöhen. Die Antwort verweist auf die Unterstützung der Kommunen mit jährlich 23,5 Mio. € für kommunale Nahmobilitätsprojekte.