❓ Änderung der Strafbestimmungen für Angriffe auf Einsatzkräfte
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Notwendigkeit, die Strafbestimmungen für Angriffe auf Einsatzkräfte zu verschärfen. Der Innenminister fordert eine Mindeststrafe von sechs Monaten für solche Angriffe, um die steigende Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte zu ahnden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, die bei Einsätzen angegriffen werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt, ob die Landesregierung plant, im Bundesrat eine Initiative zur Anhebung der Mindeststrafe für Delikte nach § 114 StGB einzubringen und ob bereits Gespräche mit der Bundesregierung oder anderen Bundesländern geführt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat bereits Maßnahmen zur Verschärfung der Strafbestimmungen ergriffen, jedoch ist eine Änderung des § 56 StGB, der die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung regelt, nicht beabsichtigt. Es wurden 408 Entscheidungen nach § 114 StGB erfasst, wobei 60 Freiheitsstrafen verhängt wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern eine Erhöhung der Mindeststrafe für Angriffe auf Einsatzkräfte. Der Innenminister hat bereits eine Gesetzesinitiative zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften eingebracht. Eine Änderung des § 56 StGB ist nicht geplant.