❓ "Migrantifa Hessen" Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert antisemitische Äußerungen, die während einer Demonstration am 3. Oktober 2020 von Teilnehmern des Bündnisses 'Migrantifa Hessen' gemacht wurden. Die Fragesteller fragen die Landesregierung, ob diese Äußerungen als Volksverhetzung eingestuft werden und welche Maßnahmen ergriffen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Teilnehmer der Demonstration, die jüdische Gemeinschaft sowie die allgemeine Öffentlichkeit in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Äußerungen als Volksverhetzung bewertet, in welches Spektrum der Polizeilichen Kriminalstatistik sie eingeordnet werden und ob strafrechtlich relevante Äußerungen zur Anzeige gebracht wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat geantwortet, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Äußerungen nicht als Volksverhetzung eingestuft hat, da kein Anfangsverdacht vorlag. Es wurden keine weiteren strafrechtlich relevanten Äußerungen oder Straftaten festgestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgrund mangelnden Anfangsverdachts abgelehnt. Es wurden keine antisemitischen Straftaten im Phänomenbereich der PMK-links registriert.