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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Ausnahmen von den Verboten des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen

4. November 2020Dokument 20/4022 · WP 20Hessen
Yanki Pürsün
BetreuungsleistungenPflegeleistungenHessisches GesetzAusnahmenGenehmigungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Yanki Pürsün thematisiert die Ausnahmen von den Verboten des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen. Es wird nach der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und den Erfahrungen der Landesregierung gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Betreiber und Beschäftigte in der Betreuung und Pflege sowie die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen.

🎯 Was wird gefragt?

Es werden Fragen zur Einhaltung der Bestimmungen, zur Anzahl der genehmigten Ausnahmen und zu möglichen Umgehungen des Gesetzes gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung berichtet von einem Anstieg der Genehmigungsverfahren und einer guten Sensibilisierung der Beteiligten bezüglich der Verbotsnorm. Verstöße gegen das Annahmeverbot werden selten festgestellt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Einhaltung der Bestimmungen des § 6 HGBP hingewiesen und die Anzahl der genehmigten Ausnahmen seit 2010 aufgelistet. Es wurden keine Umgehungstatbestände festgestellt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4022, Wahlperiode 20, eingereicht 4. November 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.