❓ Ausnahmen von den Verboten des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Yanki Pürsün thematisiert die Ausnahmen von den Verboten des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen. Es wird nach der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und den Erfahrungen der Landesregierung gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber und Beschäftigte in der Betreuung und Pflege sowie die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Einhaltung der Bestimmungen, zur Anzahl der genehmigten Ausnahmen und zu möglichen Umgehungen des Gesetzes gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet von einem Anstieg der Genehmigungsverfahren und einer guten Sensibilisierung der Beteiligten bezüglich der Verbotsnorm. Verstöße gegen das Annahmeverbot werden selten festgestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Einhaltung der Bestimmungen des § 6 HGBP hingewiesen und die Anzahl der genehmigten Ausnahmen seit 2010 aufgelistet. Es wurden keine Umgehungstatbestände festgestellt.