❓ Dokument 20/4022
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, unter welchen Bedingungen Ausnahmen von den Verboten des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) erteilt werden können. Es wird erörtert, wie die Einhaltung der Vorschriften überwacht wird und welche Erkenntnisse die Landesregierung über die Praxis hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber und Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Überwachung der Einhaltung des HGBP, zu den Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und zu möglichen Dunkelziffern nicht genehmigter Leistungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass die Bestimmungen des § 6 HGBP weitgehend eingehalten werden. Es gibt einen Anstieg bei Genehmigungsverfahren. Verstöße sind selten, und die Aufsichtsbehörden führen regelmäßige Prüfungen durch. Zudem wurden seit 2010 nur wenige Ablehnungen ausgesprochen.
⚡ Einordnung
Die Einhaltung des HGBP ist wichtig für den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen. Die Anfrage zeigt, dass es ein Bewusstsein für die Regelungen gibt, jedoch auch Herausforderungen bei der Überwachung und Durchsetzung bestehen.