❓ Amtsvormunde und Datenschutz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Regine Müller thematisiert die Schwierigkeiten, die Amtsvormunde bei der Eröffnung von Konten und dem Abschluss von Telekommunikationsverträgen haben, da sie oft ihre privaten Daten offenlegen müssen. Die Anfrage zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche Lösungen zu klären.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Amtsvormunde, minderjährige Mündel sowie Banken und Telekommunikationsanbieter in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit der Anforderungen von Banken und Telekommunikationsanbietern an Amtsvormunde und erfragt, welche Maßnahmen die Landesregierung plant, um diese Probleme zu lösen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung führt aus, dass die Anforderungen der Banken und Telekommunikationsanbieter im Rahmen des Geldwäschegesetzes und des Telekommunikationsgesetzes bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Identitätsüberprüfung durch den Dienstausweis des Vormunds möglich sein könnte.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat keine Informationen darüber, dass das Vorgehen der Kreditinstitute beanstandet wurde. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Amtsvormunde in Absprache mit den Instituten Konten ohne Offenlegung privater Daten eröffnen können.