❓ Naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Auflagen im Rahmen des A49-Lückenschlusses
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Stefan Naas thematisiert die naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Auflagen im Zusammenhang mit dem Lückenschluss der Autobahn A49. Es wird untersucht, ob die aktuellen Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Umweltverträglichkeitsprüfung eingehalten werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner und Umweltschützer in der Region um den A49-Lückenschluss sowie die Landesregierung von Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie, zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zu den naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass der Planfeststellungsbeschluss formal fehlerhaft ist, jedoch nicht in Frage gestellt werden kann. Die naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verlaufen größtenteils planmäßig, jedoch gibt es Verzögerungen aufgrund von Kampfmittelräumungen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Auflagen. Die Landesregierung hat die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in mehreren Entscheidungen bestätigt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Verkehrskosteneinheit 40 der Autobahn A49 bekräftigt.