❓ Nutzung des Messenger-Dienstes „Whattsapp“ in Ministerien und bei der Landespolizei
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Nutzung des Messenger-Dienstes WhatsApp in der hessischen Landesverwaltung und bei der Polizei. Es wird untersucht, ob und unter welchen Umständen dieser Dienst für dienstliche Kommunikation verwendet wird, trotz der bekannten datenschutzrechtlichen Bedenken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beschäftigten der hessischen Landesverwaltung und der Polizei, insbesondere die Beamten, die auf mobile Endgeräte angewiesen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Nutzung von WhatsApp zur dienstlichen Kommunikation gestattet ist, welche Regelungen dies untersagen und wie oft Verstöße gegen diese Regelungen gemeldet wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass die Nutzung von WhatsApp zur dienstlichen Kommunikation nicht gestattet ist. Es wurden einige Verstöße in der Polizei festgestellt, und die Kosten für den Messenger-Dienst HePolChat belaufen sich auf ca. 3,5 Millionen Euro.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass trotz der Untersagung WhatsApp häufig genutzt wird, da alternative Kommunikationsmittel nicht ausreichend verfügbar sind. Die Landesregierung verweist auf verschiedene Richtlinien und Datenschutzbestimmungen, die die Nutzung privater Software untersagen.