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HessenKleine AnfrageAfD

Dokument 20/4054

15. Juli 2026Dokument 20/4054 · WP 20Hessen
Walter Wissenbach, Dr. Dr. Rainer Rahn
LärmmessungenPolizeiHessenLärmschutzSchalldruckpegel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Ausstattung der Polizeibehörden in Hessen mit Geräten zur Messung des Schalldruckpegels thematisiert. Die Fragesteller möchten wissen, ob alle Polizeibehörden mit solchen Geräten ausgestattet sind und wie Verstöße gegen Lärmschutzbestimmungen ohne Messgeräte festgestellt werden können.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizeibehörden in Hessen sowie Bürger, die an Veranstaltungen teilnehmen oder in der Nähe von Lärmquellen wohnen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, ob alle Polizeibehörden mit Messgeräten ausgestattet sind, welche Behörden dies nicht sind und ob die Landesregierung plant, alle Polizeidienststellen mit solchen Geräten auszustatten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung besagt, dass alle sieben Flächenpolizeipräsidien in Hessen über Geräte zur Schallpegelmessung verfügen, mit Ausnahme des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums. Eine Anschaffung weiterer Geräte ist derzeit nicht geplant. Die vorhandenen Geräte sind primär für die Überwachung des Straßenverkehrs gedacht und nicht optimal für die Überwachung von Lärmschutzbestimmungen außerhalb des Straßenverkehrs.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antwort werfen Fragen zur Effektivität der Lärmschutzüberwachung durch die Polizei auf. Es wird diskutiert, ob die Ausstattung der Polizeibehörden ausreichend ist, um Lärmschutzbestimmungen durchzusetzen, was für die Bürger von Bedeutung ist, insbesondere in Bezug auf die Wahrnehmung von Lärmbelästigung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4054, Wahlperiode 20, eingereicht 9. November 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.