❓ Dokument 20/4054
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Ausstattung der Polizeibehörden in Hessen mit Geräten zur Messung des Schalldruckpegels thematisiert. Die Fragesteller möchten wissen, ob alle Polizeibehörden mit solchen Geräten ausgestattet sind und wie Verstöße gegen Lärmschutzbestimmungen ohne Messgeräte festgestellt werden können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Polizeibehörden in Hessen sowie Bürger, die an Veranstaltungen teilnehmen oder in der Nähe von Lärmquellen wohnen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob alle Polizeibehörden mit Messgeräten ausgestattet sind, welche Behörden dies nicht sind und ob die Landesregierung plant, alle Polizeidienststellen mit solchen Geräten auszustatten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung besagt, dass alle sieben Flächenpolizeipräsidien in Hessen über Geräte zur Schallpegelmessung verfügen, mit Ausnahme des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums. Eine Anschaffung weiterer Geräte ist derzeit nicht geplant. Die vorhandenen Geräte sind primär für die Überwachung des Straßenverkehrs gedacht und nicht optimal für die Überwachung von Lärmschutzbestimmungen außerhalb des Straßenverkehrs.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort werfen Fragen zur Effektivität der Lärmschutzüberwachung durch die Polizei auf. Es wird diskutiert, ob die Ausstattung der Polizeibehörden ausreichend ist, um Lärmschutzbestimmungen durchzusetzen, was für die Bürger von Bedeutung ist, insbesondere in Bezug auf die Wahrnehmung von Lärmbelästigung.