❓ Lärmmessungen durch die Polizei
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird erörtert, ob die Polizeibehörden in Hessen mit Geräten zur Messung des Schalldruckpegels ausgestattet sind. Die Fragesteller äußern Bedenken, dass ohne geeichte Geräte Verstöße gegen Lärmschutzbestimmungen nicht rechtssicher verifiziert werden können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Polizeibehörden in Hessen sowie die Bürger, die durch Lärmstörungen beeinträchtigt werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob alle Polizeibehörden in Hessen mit Messgeräten ausgestattet sind, welche Behörden dies nicht sind und wie Verstöße ohne Messgeräte festgestellt werden können. Zudem wird gefragt, ob die Landesregierung plant, alle Polizeidienststellen mit Messgeräten auszustatten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass alle sieben Flächenpolizeipräsidien in Hessen über Geräte zur Schallpegelmessung verfügen, mit Ausnahme des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums. Eine Anschaffung weiterer Geräte ist derzeit nicht geplant. Die vorhandenen Geräte sind primär für die Überwachung des Straßenverkehrs gedacht.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Polizeibehörden ohne geeignete Messgeräte Schwierigkeiten haben, Verstöße gegen Lärmschutzbestimmungen zu verifizieren. Die Landesregierung stellt klar, dass die bestehenden Geräte nicht für die Überwachung außerhalb des Straßenverkehrs geeignet sind.